Was bedeutet eigentlich Behinderung?

Rechtsverständnis nach § 2 SGB IX

Behinderung ist kein Eigenverschulden und geht uns alle an, weil...

Behinderung als soziales Konstrukt

Was muss geschehen, damit jedem von uns ein barrierefreier Zugang zur Teilhabe am Gesellschaftsleben ermöglicht wird?

Nach Helmut Heck (2012) versteht sich eine Barriere als „eine Schranke, ein Hindernis, welches räumliche Bereiche voneinander trennt oder abgrenzt. Sie verhindert, behindert oder hemmt die Ausübung eines Bestrebens, einer Absicht oder eines Verlangens.“ 



Eine Barriere wird deshalb immer individuell wahrgenommen bzw. erlebt und ist situations-, kontext- und intentionsabhängig, die sich jeder Zeit in Wechselwirkung mit der Umwelt verändern kann. Sie kann demnach gegenständlich/abstrakt, natürlich/menschengemacht, absichtlich/unabsichtlich, etc. sein, weil sie relativ ist. 

Die Antwort auf die Frage lautet... 

Inklusion

Integration nicht gleich Inklusion

Integration ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wenn sich die Person entsprechend an die Umwelt, einschließlich ihren Erwartungen, anpasst.
Durch die Anpassung können sich Menschen nicht vollkommen und selbstbestimmt in ihrer Persönlichkeit entfalten. 

Nach der UN-BRK versteht sich Inklusion als uneingeschränkter Zugang sowie die Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, ohne sich dabei an die Umwelt anpassen zu müssen. Diversität ist Voraussetzung für eine gelingende Inklusion, wodurch sich alle individuell in ihrem So-Sein ausleben können.


Inklusion ist ein Menschenrecht, welches als politisches und demokratisches Konzept vom gesellschaftlichen Umgang mit Heterogenität und Diversität abhängt. Sie fungiert als Zugang der allgegenwärtigen Menschenrechte, auf die jeder von uns Anspruch hat. Die UN-BRK soll Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen schützen und durch Inklusion sollen sie sich uneingeschränkt in ihrer individuellen Persönlichkeit entfalten können.