Zwischen rechtlichem Anspruch und der Wirklichkeit - alles nur Scheininklusion?
Unserem Sozialstaat kann man nicht vorwerfen, dass er sich nicht für Menschen mit Behinderungen einsetzen würde. An allen Ecken und Kanten kann es jeder von uns unbewusst oder bewusst verfolgen. Denkt dabei mal an blinde Menschen, für sie gibt z.B. Markierungen im Bordstein (Rillen), an Haltestellen oder Bahnhöfen; Signale an den Ampeln; schiefe Ebenen an öffentlichen Gebäuden; barrierefreie Bedienungstasten in Fahrstühlen. Ebenso gibt es barrierefreie Toiletten, Stellplätze für Rollifahrer in modernen Fußballstadien inklusive ihrer barrierefreien Zugänge. Denkt auch an die Stellenausschreibungen im öffentlichen Bereich oder auch an jene, die Euch trotz ihrer Behinderung in Behörden, etc. empfangen und Euch helfen. Öffentliche Verkehrsmittel haben sich anhand der Bedarfe von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen modifiziert, Bahnhöfe werden barrierefrei umgebaut und Züge modernisiert.
Auf den Punkt gebracht, es entwickelt sich sehr gut und Inklusion hat schon auf vielen Ebenen stattgefunden.
In Bezug auf Ausbildungsmöglichkeiten tut sich auch schon sehr viel. Dazu solltet Ihr bitte unbedingt den Artikel „In kleinen Schritten zum Lehrberuf“ aus der sächsischen Zeitung vom 05.08.2020 als leuchtendes Beispiel lesen. Super, bis zum letzten Absatz, in dem Herr Jürgen Dusel (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen) zitiert wird: „Dusel sagte, dass mehr als 95% der behinderten Menschen erst im Laufe des Lebens ihre Behinderung bekommen haben. Sie sind zur Schule gegangen und haben Bildung erworben.“
Ich gehöre zu den 5%, deren Bildung nicht zu einem Schulabschluss führte.
Jedoch ist allen bewusst, dass wir in einer leistungsorientierten Gesellschaft leben. Bildung ist eine elementare Voraussetzung für die Teilhabe an allen Belangen des Gesellschaftslebens. Ich bin dadurch einer enormen Herausforderung ausgesetzt, wo ich doch ein Recht auf Gleichberechtigung (Art. 3 GG) und Freiheit in der Ausbildungs-/ und Berufswahl habe (Art. 12 GG).
ArbeitgeberInnen orientieren sich an den mitgebrachten Leistungs- und Fertigkeitskompetenzen eines Menschen, der Maßstab dafür sind die Schulnoten auf den Zeugnissen. Diese sagen jedoch nichts über die Person selbst aus geschweige denn lassen sich daraus außerschulischen Fähigkeiten ablesen.
Und nun Werkstatt? Und das war es? Oder doch „Gottes vergessene Kinder?“
Ich kämpfe trotz allen Herausforderungen für meine Inklusion! Geht dafür mal auf den eingestellten Button, der führt Euch direkt zu meinen Erfahrungen, Erleben bezüglich Inklusion und entsprechender Herausforderungen.
Vielleicht kann mich der eine oder die andere dabei finanziell und/oder auch bezüglich meiner beruflichen Perspektive nach dem Sport unterstützen.
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